Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz stammt aus dem Jahr 2006. Ziel war und ist es, die Sicherheit im Straßenverkehr zu verbessern. Es basiert auf der Grundlage der europäischen Richtlinie 2003/59. Danach sind für Fahrer des Güters- oder auch Personenkraftverkehrs Grundqualifizierungen ebenso wie Weiterbildungen vorgesehen, sofern gewerbliche Zwecke damit verbunden sind. Die Pflicht, eine Grundqualifikation abzuschließen, besteht für alle Kraftfahrer, die erst ab dem 10.September des Jahres 2008 in den Klassen D1, D1E, D oder DE ihren Führerschein gemacht haben und im Personenverkehr Fahrzeuge lenken, die für mehr als acht Plätze zugelassen sind. Gleiches gilt im Günternahverkehr für diejenigen, die erst ab dem 10. September 2009 ihren Führerschein in den Klassen C1, C1E, C oder CE bekommen haben. Wollen sie jetzt Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen steuern, dann kommen sie nach diesem Gesetz um eine Grundqualifikation nicht umhin. Eine solche Qualifikation wird dadurch erworben, wenn zum Beispiel eine Ausbildung zu einem Berufskraftfahrer oder auch zu einer Fachkraft in einem Ausbildungsberuf, der staatlich anerkannt ist, mit Erfolg beendet wurde. Dazu ist in der Regel eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer notwendig. Sie besteht aus einem theoretischen Teil mit einer Gesamtdauer von 240 Minuten und einer 210 Minuten dauernden praktischen Prüfung. Während in der Theorieprüfung neben allgemeinen Fragen bereits einige praktische Situationen erläutert werden, ist in der praktischen Prüfung dann noch weitaus mehr Können auf diesem Gebiet gefragt. Diese Prüfung gliedert sich in drei Abschnitte. Neben der gut zwei Stunden dauernden Fahrprüfung sind in den verbleibenden anderthalb Stunden ein weiterer Prüfungsteil sowie Fahrsituationen kritischer Natur zu bewältigen. Anders ist der Ablauf bei einer ebenfalls möglichen beschleunigten Grundqualifikation. Hier muss der angehende Prüfling noch nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sein. Bei einer staatlich anerkannten Ausbildungsstätte ist an einer 140 Stunden dauernden Schulung teilzunehmen. Der theoretische Teil kann vor der Industrie- und Handelskammer mit einer Prüfungsdauer von 90 Minuten abgelegt werden.

An keiner Grundqualifikation teilnehmen müssen die im Personennahverkehr tätigen Kraftfahrer, die vor dem 10. September 2008 ihren Führerschein erwarben. Sie sollten aber bis zum September 2013 eine Weiterbildung absolviert haben. Fahrzeugführer aus dem Bereich des Güterverkehrs, die vor dem 10. September 2009 ihren Führerschein erhielten, haben dazu noch bis zum 10. September 2014 Zeit.
Die Weiterbildungen bestehen aus den fünf Modulen Eco-Training, Sozialvorschriften/Markt & Image, Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit, Schaltstelle Fahrer/Risiken und Notfälle im Straßenverkehr sowie Fahrgastsicherheit/Ladungssicherung. Nach Art und Schwerpunkt unterscheiden sich die Module für die Zielgruppen der Lkw- und der Bus-Fahrer. Bei dem Modul Eco-Training wird bei den Lkw-Fahrern unter anderem das Hauptaugenmerk auf die technische Wartung gelegt, während die Bus-Fahrer zum Beispiel darauf hingewiesen werden, bei ihren Fahrten auch auf den Drehzahlmesser verstärkt zu achten. Im zweiten Modul Sozialvorschriften/Markt & Image behandeln die Lkw-Fahrer zum Beispiel die für den Güterverkehr geltenden Vorschriften. Geschult werden sie außerdem in den Fragen rund um Lenk- und Ruhezeiten. Die im Bus-Verkehr eingesetzten Teilnehmer der Weiterbildung bekommen eine Schulung darüber, wie sie ihr Unternehmen nach außen präsentieren sollten und wie wichtig es ist, dass ihr Fahrzeug immer ein gutes und gepflegtes Bild abgibt. Im Modul 3 "Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit" wird im Lkw-Bereich Wissen über die Risiken im Straßenverkehr, aber auch zu Details der Sicherheitsausstattung im Fahrzeug vermittelt. Außerdem sollen die Teilnehmer nach Absolvierung dieses Moduls auch bei Notfällen besser reagieren können.

Auch bei den Bus-Fahrern wird im 3. Modul der Schwerpunkt darauf gelegt, in nicht alltäglichen Situationen im Straßenverkehr richtig zu reagieren. Sie sollen auch lernen, durch ein vorausschauendes Fahren möglichst Unfälle zu vermeiden. Unter dem Thema Schaltstelle Fahrer bekommen die Lkw-Fahrer in der Weiterbildung im Modul 4 einen Überblick, wie sie die Rolle als Teil ihres Betriebes auch in der Außendarstellung wahrzunehmen haben. Und sie erhalten wichtige Informationen, wie sie gesundheitlichen Schäden am besten vorbeugen können. Risiken und Notfälle im Straßenverkehr ist hingegen das Hauptthema, dem sich die Bus-Fahrer in ihrem Modul 4 widmen. Sie frischen ihr Wissen zu Fragen rund um Lenk- und Ruhezeiten oder auch dem Vorbeugen von Fällen von Kriminalität auf. Im Modul 5 beschäftigen sich die Lkw-Fahrer mit dem Thema Ladungssicherung. Der Schwerpunkt liegt hier darauf, welche Nutzlast das Fahrzeug hat und wie die Ladung richtig verteilt wird. Fahrgastsicherheit und Gesundheit sind die Themen, mit denen sich in diesem Modul die Bus-Fahrer beschäftigen. Im Unterricht werden sie unter anderem darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass sie körperlich und geisitg fit sind. Intakt sein muss aber nicht nur der Fahrer, sondern auch die im Bus mitgeführte Sicherheitsausstattung.

Berechtigt zur Teilnahme an den Modulen sind im Lkw-Bereich die Personen, die im Besitz der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE sind. Um die Bus-Module belegen zu können, ist der Besitz der Fahrerlaubnisklassen D1, D1E, D oder DE notwendig. Die fünf Module umfassen jeweils sieben Stunden. Diese Form der Weiterbildung ist alle fünf Jahre zu wiederholen. Das gilt sowohl für Lkw- als auch Busfahrer.