Wer Berufskraftfahrer als Traumberuf angibt, muss einige Grundvoraussetzungen erfüllen. Denn für die Tätigkeit des Berufskraftfahrers benötigt der Dienstnehmer mehr Kenntnisse als eine Lenkerberechtigung und Fahrpraxis.


Die unterschiedlichen Klassen

Fahrten im Personenverkehr sowie beim gewerblichen Güterverkehr darf die Person nur durchführen, wenn eine Grundqualifikation zur Ausbildung zählt. Das bedeutet, dass die Fahrer in diesem Bereich eine Lenkerberechtigung in den Klassen D1, D1E, D, sowie DE haben. Eine gleichwertige Klasse reicht aus, um eine der Grundvoraussetzungen des Berufskraftfahrers zu erfüllen. Die Klassen sollte der Fahrer vor dem 10. September 2008 erreicht haben. Handelt es sich nicht nur um einen Personenverkehr, sondern auch um einen Güterverkehr, werden die Grundvoraussetzungen nochmals erweitert. Hier benötigt der Fahrer die Lenkerberechtigung in den Klassen C1, C1E sowie C oder CE - oder eben in einer gleichwertigen Klasse im Bereich Güterkraftverkehr. Auch diese muss vor dem 10. September 2009 erteilt sein.


Fahren alleine reicht nicht aus

Für das Lenken eines LKW mit einem Gewicht zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen (und einem Anhänger bis zu 750 Kilogramm) benötigt der Berufskraftfahrer die Klasse C1
Für das Lenken eines LKW mit einem Gewicht zwischen 3,5 Tonnen und 7,5 Tonnen (und einem Anhänger bis zu 750 Kilogramm sowie eines Zugges.-Gewichts von 12 Tonnen) benötigt der Fahrer die Klasse C1E.
Fahrer, die einen LKW über 7,5 Tonnen lenken (und Anhänger bis 750 Kilogramm) benötigen eine Lenkererlaubnis in der Klasse C.
Die Klasse CE gilt für LKW über 7,5 Tonnen (und Anhänger über 750 Kilogramm).
Die Prüfung der einzelnen Klassen erfordert von den Berufskraftfahrern jede Menge Erfahrung und Routine. Schlussendlich gibt es bestimmte Grundfahraufgaben, die gelöst werden, bevor die Fahrerlaubnis erteilt wird. Das bedeutet, dass der Fahrer nicht nur rückwärts auf eine Laderampe fahren muss, sondern auch rückwärtiges Rangieren unter Beweis stellt. Die Grundvoraussetzung für das Erlernen der einzelnen Klassen ist die Fahrerlaubnis in der Klasse B. Die Klasse B ist der gewöhnliche PKW. Das bedeutet, dass der Berufskraftfahrer bereits eine Lenkberechtigung benötigt, bevor er die einzelnen Klassen absolviert. Ebenfalls muss der Berufskraftfahrer über einen Erste-Hilfe-Schein verfügen. Dieser besagt, dass der Fahrer insgesam acht Doppelstunden - somit 16 Stunden Erste Hilfe - genossen hat. Der Verweis "Lebensrettende Sofortmaßnahmen/LSM" reicht für die unterschiedlichen Klassen nicht. Zudem hat der Berufskraftfahrer die Auflage ein augenärztliches Gutachten sowie auch ein Attest über den aktuellen Gesundheitszustand vorzulegen.

Die Grundvoraussetzungen für den Berufskraftfahrer

Hat der Berufskraftfahrer den Befähigungsnachweis erbracht, wird dieser im Führerschein vermerkt. Der Gemeinschaftscode lautet 95 - dieser ist innerhalb der Europäischen Union mit anderen Mitgliedsstaaten gleich. Der Gemeinschaftscode besagt, dass der Kraftfahrer bzw. die Kraftfahrerin der Inhaber bzw. die Inhaberin des Befähigungsnachweises ist, welcher besagt, dass die Befähigungspflicht nach Artikel 3 der Richtlinie 2003/59/EG erfüllt ist und in der Zeit von 15. Juli 2003 bis ... gilt. Die Grundqualifikation geht jedoch eine Spur weiter. Vom Fahrer wird nicht nur das Lenken und Fahren des LKWs erwartet, sondern unter anderem auch Kenntnisse, welche über das Lenken und Führen des Fahrzeuges hinausgehen. Der Berufskraftfahrer muss unter anderem wissen, welche technischen Merkmale der LKW hat. Ebenfalls weiß der Berufskraftfahrer über die Optimierung des Kraftstoffverbrauchs genauso Bescheid wie etwa über die sozialen Rahmenbedingungen sowie auch Vorschriften im Straßenverkehr. Ebenfalls gewährleistet der Berufskraftfahrer die Sicherheit der Personen sowie auch der Ladung. Der Berufskraftfahrer kennt die Vorschriften im Personenkraftverkehr sowie Güterkraftverkehr und ist auch bei Unfällen oder Risiken stets ruhig und sensibilisiert. Ebenfalls verpflichtet sich der Berufskraftfahrer zur Vorbeugung von Kriminalität und gibt bekannt, dass er auch keine illegalen Einwanderer über Grenzen transportiert. Ebenfalls weiß der Berufskraftfahrer, wann er eine Pause machen soll. Vor allem die Sensibilisierung im Bereich Körper, Ernährung, Müdigkeit, Stress und Alkohol ist von großer Bedeutung. Der Fahrer hat Sorge zu tragen, dass das Image des Fahrers und das Verhalten als positiv wahrgenommen wird und das Ansehen nicht dem Unternehmen schadet. Ebenfalls muss der Fahrer Notfälle richtig einschätzen und reagieren. Die Zeiten, in denen der Fahrer hinter dem Steuer sitzt und fährt, sind vorbei.

Den Abschluss bildet eine Prüfung

Die Grundqualifikation für einen Berufskraftfahrer dauert rund 280 Stunden. Ein Vorbereitungskurs ist jedoch nicht gesetzlich verankert, sodass viele Berufskraftfahrer darauf verzichten. Fakt ist, dass jeder jedoch insgesamt 20 Fahrstunden in einem Fahrzeug seiner Wahl - jedoch betreffend den Klassen - erbringen muss. Ebenfalls wird die Führung des Fahrzeuges durch einen Ausbilder überprüft, welcher die Fahrt begleitet.
Die schriftliche Prüfung zum Berufskraftfahrer dauert vier Stunden; die mündliche Prüfung dauert rund 90 Minuten. Ein Weiterbildungskurs, der ebenfalls eine Grundvoraussetzung darstellt, dauert 35 Stunden und wird alle fünf Jahre belegt. Dieser Weiterbildungskurs wird nur akzeptiert, wenn der Berufskraftfahrer diesen bei einer der anerkannten Ausbildungsstätten absolviert. Der Nachweis zur Fahrerqualifizierung ist blau gedruckt, ein Rechteck und hat zwölf gelbe Sterne. Folgende Daten sind auf diesem Nachweis zu sehen:

Der Name wie Vorname des Inhabers sowie der Geburtsort und das Geburtsdatum
Das Ausstellungsdatum des Nachweises sowie dessen Ablaufdatum
Ebenfalls die Bezeichnung der Behörde sowie der Verwaltungs-Nummer und auch der Führerscheinnummer
Weiters ist die Seriennummer des Nachweises eingetragen
Ein Lichtbild rundet den Nachweis ab und dient zum Nachweis der Identität
Der Inhaber ist verpflichtet den Pass zu unterfertigen
Weiters sind Wohnort und Fahrzeugklassen im Nachweis vermerkt.