Für das Fahren mit Nutzfahrzeugen unterteilt sich der Führerschein in vier Klassen.
Führerscheinklasse C1:
Kraftfahrzeuge (ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg bis max. 7500 kg und höchstens 8 Personen (ausgenommen Fahrzeugführer). Zudem darf ein Anhänger mit bis zu 750 kg zulässigen Gesamtmasse gezogen werden.
Mindestalter: 18 Jahre (ab 21 Jahre für gewerbliche Nutzung)
Befristung: Die Gültigkeit der Klasse C1 ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr. Ab dann werden alle 5 Jahre eine Eignugsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlangt.
Hinweise: Gesundheitsuntersuchung und eine augenärztliche Untersuchung für die Ersterteilung als Eignungsnachweis erforderlich.
Führerscheinklasse C1E:
Zugfahrzeuge der Klasse B in Kombination mit Anhänger (auch Sattelanhänger) und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg bis max. 12000 kg. Hierbei darf das zulässige Gesamtgewicht des Hängers max. so schwer sein , wie die Leermasse des Zugfahrzeugs.
Mindestalter: 18 Jahre
Befristung: Die Gültigkeit der Klasse C1 ist bis zur Vollendung des 50. Lebensjahr. Ab dann werden alle 5 Jahre eine Eignugsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlangt.
Einschluss: Klasse BE
Hinweis: Gesundheitsuntersuchung und eine augenärztliche Untersuchung für die Ersterteilung als Eignungsnachweis erforderlich.
Führerscheinklasse C:
Kraftfahrzeuge: (ausgenommen sind Fahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A) mit zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3500 kg und höchstens 8 Personen (ausgenommen Fahrzeugführer). Zudem darf ein Anhänger mit bis zu 750 kg zulässigen Gesamtmasse gezogen werden.
Mindestalter: 21 Jahre
Befristung: Die Gültigkeit der Klasse C1 ist grundsätzlich für 5 Jahre. Es werden dann generell jeweils alle 5 Jahre eine Eignugsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlangt.
Einschluss: Klasse C1
Hinweise: Staatlich anerkannten Ausbildungsberufe wie: Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Führerscheinklasse CE:
Zugfahrzeuge der Führerscheinklasse C in Kombination mit Anhänger (auch Sattelanhänger) und einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 750 kg
Mindestalter: 21 Jahre
Vorrausetzungen: Klasse C
Befristung: Die Gültigkeit der Klasse C ist grundsätzlich für 5 Jahre. Es werden dann generell jeweils alle 5 Jahre eine Eignugsuntersuchung (Gesundheits-Check und augenärztlichem Gutachten) verlangt.
Einschluss: Klassen BE, C1E und T
Gesundheitsuntersuchung und eine augenärztliche Untersuchung für die Ersterteilung als Eignungsnachweis erforderlich.
Mit einem Alter von 18 Jahren kann die Fahrerlaubnis der Klasse CE erworben werden:
a) nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Abs.1 BkrQK
b) für Personen während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung (siehe Hinweise)
Hinweise: Staatlich anerkannten Ausbildungsberufe wie: Berufskraftfahrer/ Berufskraftfahrerin, Fachkraft im Fahrbetrieb oder in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.